Bürgerstiftung: Stadt Steinheim an der Murr

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Bürgerstiftung Steinheim an der Murr

Dank einer Zustiftung in Höhe von 5.000 € durch die Kreissparkasse Ludwigsburg und mit einer einmaligen finanziellen Einlage in Höhe von 10.000 € hat der Gemeinderat der Stadt Steinheim an der Murr die Gründung einer unselbstständigen Bürgerstiftung beschlossen. Der Stiftungsrat besteht aus 7 gewählten Mitgliedern, dessen Vorsitz Kraft Amtes der Bürgermeister der Stadt Steinheim inne hat.

Der Stiftungsrat setzt sich wie folgt zusammen (01.01.2021 bis 31.12.2024):

  • Herr Bürgermeister Thomas Winterhalter
  • Frau Ramona Senghaas
  • Frau Elisabeth Zweigle
  • Herr Jürgen Hengstberger
  • Frau Ingrid Muninger
  • Herr Jürgen Neuberger
  • Herr Dieter Henninger

Die Bürgerstiftung der Stadt Steinheim fördert die nachfolgenden Stiftungszwecke:​

  • Wissenschaft und Forschung
  • das öffentliche Gesundheitswesen und die öffentliche Gesundheitspflege
  • Jugend- und Altenhilfe
  • Kunst und Kultur
  • Erziehung, Volks- und Berufsausbildung einschließlich derStudentenhilfe
  • Naturschutz und Landschaftspflege sowie Umwelt-, Küsten– und Hochwasserschutz
  • das Wohlfahrtswesen, insbesondere die Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege
  • den Tierschutz
  • den Sport
  • Heimatpflege und Heimatkunde
  • das bürgerschaftliche Engagement zu Gunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke.

Der Wirkungskreis ist auf das Stadtgebiet von Steinheim an der Murr begrenzt.
Zustiftungen ab einem Betrag in Höhe von 300 € werden dem Grundstock der Bürgerstiftung zugeführt. Zuwendungen bis 299 € werden als Spenden behandelt, die zeitnah für bestimmte Zwecke ausgeschüttet werden. 

Das Treuhandkonto lautet wie folgt: 
Kreissparkasse Ludwigsburg
IBAN: DE 69 6045 0050 0000 0182 05
BIC: SOLADES1LBG
Kontoinhaber: Sondervermögen Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Ludwigsburg.
Verwendungszweck: Spende oder Zustiftung Bürgerstiftung Steinheim

Für die steuerliche Anerkennung von Spenden über 200 € beim Finanzamt ist eine Zuwendungsbestätigung erforderlich, daher ist die Angabe der Spenderanschrift in der Überweisung sinnvoll.

Aktuell beträgt das Stiftungskapital 118.000 €.