Friedhöfe: Stadt Steinheim an der Murr

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Friedhöfe

In Steinheim gibt es drei Friedhöfe. Der Friedhof in Steinheim befindet sich im südlichen Stadtgebiet in der Nähe des Stadtzentrums. Die Ortsteile Höpfigheim und Kleinbottwar haben jeweils ihre eigenen Friedhöfe. Hier möchten wir Ihnen die Adressen der Friedhöfe zur Verfügung stellen um eine unkomplizierte Anreise zu Beerdigungen zu ermöglichen. Außerdem finden Sie allgemeine Hinweise und Informationen. Für detaillierte Auskünfte steht ihnen unser Friedhofsamt unter den nebenstehenden Kontaktdaten gerne zur Verfügung.

Alle Friedhöfe haben eine Aussegnungshalle in der Trauerfeiern stattfinden können.

Ein Volk wird danach beurteilt, wie es seine Toten bestattet. (Perikles)

Friedhof Steinheim an der Murr
Hofstattweg 11
71711 Steinheim an der Murr

Anfahrt über die Rielingshäuserstraße in die Schafgasse abbiegen und dann rechts in den Hofstterweg. Es stehen zwei Parkplätze zur Verfügung ein größerer im Hofstattweg in der Nähe der Aussegnungshalle und ein kleinerer im Friedhofweg westlich des Friedhofes. 

Friedhof Kleinbottwar
Friedhofstraße 33
71711 Steinheim-Kleinbottwar

Anfahrt vom Ortskern über die Kirchstraße in die Friedhofstraße. An der langen Mauer vorbei steht am östlichen Ende des Friedhofes ein Parkplatz zur Verfügung. Ein Barrierefreier Zugang ist über den Parkplatz an der Aussegnungshalle möglich, hier kann jedoch nur ein Auto stehen. Die Zufahrt ist ausgeschildert, am Parkplatz in der Friedhofsstraße vorbei über den Feldweg links halten, dann links am Weinberg entlang.

Friedhof Höpfigheim
Friedenstraße 31
71711 Steinheim-Höpfigheim

Anfahrt von der Hauptstraße kommend in die Keltergasse und dann rechts in die Friedenstraße. Nach dem Rechtsknick der Straße stehen am Friedhof Parkplätze entlang der Straße zur Verfügung.

Hinweis zu den Urnenstelen / Urnenröhren

Das Friedhofsamt weist alle Hinterbliebenen und Besucher darauf hin, dass auf den Urnenröhren-Grabfeldern keine Blumen, Kerzen oder sonstige Gegenstände abgelegt werden dürfen. Dies erleichtert unserem Friedhofsgärtner die Arbeit beim Rasenmähen.
Das Anbringen von Gegenständen vor und an den Stelenkörpern selbst ist unzulässig. Dasselbe gilt für die obere Abdeckplatte der Stele.
Die Friedhofsverwaltung bedankt sich für Ihr Verständnis.

Friedhofswahl

In Deutschland besteht Friedhofspflicht. Bestattungen sind deshalb nur auf öffentlichen oder privaten Bestattungsplätzen gestattet, die behördlich genehmigt sind.
Verstorbene werden in der Regel in der Gemeinde bestattet, in der sie ihren letzten Wohnsitz hatten. Andere Wünsche der verstorbenen Person bedürfen der Zustimmung des Trägers des Friedhofes, auf dem die verstorbene Person bestattet werden wollte.
Liegt keine Willensäußerung der verstorbenen Person über den Ort der letzten Ruhestätte vor oder ist eine Bestattung entsprechend dieser Willensäußerung nicht möglich, können die Angehörigen den Ort der Bestattung im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten bestimmen. Dabei geht der Wille des Ehegatten dem Willen der anderen Angehörigen vor. Danach folgen, entsprechend der gesetzlichen Erbfolge, die Kinder, Enkel, Eltern und die übrigen Verwandten sowie der Verlobte.

Grabarten

In Steinheim können Sie zwischen vier verschiedenen Grabarten wählen. Hier stellen wir Ihnen die Unterschiede vor. Die Kosten erfragen Sie bitte bei Frau ReibelTelefonnummer: 07144 263 124 oder Frau Huber  Telefonnummer: 07144 263 121 zuständig für Friedhofsangelgenheiten.

Erdgräber

Erdgräber
Reihengrabeinfachtief, ein SargEnde der Ruhezeit nach 20 Jahrenkann nicht verlängert werden
Wahlgrabdoppeltief, es können zwei Särge beigesetzt werdenEnde der Ruhezeit frühestens nach 25 Jahrenkann nach Ende der Ruhezeit verlängert oder geräumt werden

Erdgräber Urne

Erdgräber Urne
Reihengrabeine UrneEnde der Ruhezeit nach 20 Jahrenkann nicht verlängert werden
Wahlgrabbis zu zwei UrnenEnde der Ruhezeit nach 20 Jahrenkann nach Ende der Ruhezeit verlängert oder geräumt werden

Stelen

Stelen
Wahlgrabbis zu zwei UrnenEnde der Ruhezeit nach 20 Jahrenkann nach Ende der Ruhezeit verlängert oder geräumt werden

Röhren

Röhren
Reihengrabeine UrneEnde der Ruhezeit nach 20 Jahren kann nicht verlängert werden
Wahlgrabbis zu zwei UrnenEnde der Ruhezeit nach 20 Jahrenkann nach der Ruhezeit verlängert oder geräumt werden

Diese Grabart ist derzeit auf dem Friedhof in Höpfigheim noch nicht möglich, sie soll im Laufe des Jahres 2021 auch hier möglich werden.