Aktuelles aus dem Rathaus: Stadt Steinheim an der Murr

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Räumen und Streuen im Winter

icon.crdate16.12.2022

Als Anwohner:in sind Sie in der Pflicht die Gehwege frei zu halten.

Räumen und Streuen bei Schnee- und Eisglätte

So schön die weiße Pracht auch ist, kommen mit ihr auch Pflichten! Im Folgenden geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Pflichten der Straßenanlieger:innen. Was also ist bei Schnee- oder Eisglätte zu räumen, bzw. zu streuen. Lesen Sie hier auszugsweise diejenigen Bestimmungen der Streupflichtsatzung der Stadt Steinheim, die am häufigsten anzuwenden sind.

Was muss von den Anliegern geräumt und gestreut werden?

Geräumt und gestreut werden müssen Gehwege im Sinne der Streupflichtsatzung. Darunter fallen die dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmeten Flächen, die Bestandteil einer öffentlichen Straße sind.
Sind Gehwege auf keiner Straßenseite vorhanden, müssen entsprechende Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite von 1 Meter geräumt und gestreut werden. Bei einseitigen Gehwegen sind nur diejenigen Straßenanlieger verpflichtet, auf deren Seite der Gehweg verläuft. Zu beachten ist, dass auch Fußwege und Staffeln als Gehwege gelten und daher genauso von den Anliegern geräumt und gestreut werden müssen.

Wann muss geräumt und gestreut werden?

Die Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bis 8 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schneefall oder Schnee-/Eisglätte auftreten, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 21 Uhr.

Welches Streumaterial ist zu empfehlen?

Zum Streuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden. Ausnahmsweise dürfen Salz oder andere auftauende Stoffe verwendet werden, wenn die Glätte nicht auf andere zumutbare Weise beseitigt werden kann. Diese Stoffe sind jedoch auf das unumgängliche Mindestmaß zu beschränken. Splitt kann in haushaltsüblichen Mengen z.B. von der Firma Knorpp - Baustoffe bezogen werden. Es wird dringend empfohlen, sich rechtzeitig mit einer ausreichenden Menge an Streugut einzudecken.

Die Streupflichtsatzung (PDF-Dokument, 74,96 KB, 11.09.2020) können Sie als pdf im vollständigen Wortlaut einsehen.