Aktuelles aus dem Rathaus: Stadt Steinheim an der Murr

Seitenbereiche

Lärmaktionsplan beschlossen

icon.crdate20.07.2022

Plangebiet des Lärmaktionsplanes umfasst alle Ortsdurchfahrten

Lärmaktionsplan für Steinheim, Höpfigheim und Kleinbottwar

Unser Gemeinderat hat am 15. März 2022 den Lärmaktionsplan nach § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz beschlossen. Die Zustimmung des Ortschaftsrats Kleinbottwar erfolgte am 23. Juni 2022, die Zustimmung des Ortschaftsrats Höpfigheim am 30.06.2022.

Das Plangebiet des Lärmaktionsplanes umfasst die Ortsdurchfahrten Höpfigheim und Kleinbottwar, in Steinheim die Höpfigheimer Straße zwischen Murrer Straße und Karlstraße, die Ludwigsburger Straße, Marktstraße, die Rielingshäuser Straße bis Ortsende Richtung Rielingshausen, sowie die Murrer Straße.
Auf Grundlage der vom Büro Kurz & Fischer aus Winnenden in Kooperation mit dem Ingenieurbüro Planungsgruppe SSW aus Ludwigsburg erarbeiteten Lärmanalyse wurde auf Grundlage durchgeführter Verkehrsuntersuchungen ein Maßnahmenkatalog erarbeitet um die Lärmwerte zu reduzieren. Maßgebend ist der Lärmaktionsplan in der Fassung vom 11. Februar 2022 (PDF-Dokument, 23,0 MB, 20.07.2022), den Sie hier als PDF einsehen können. Sollten Sie keine Möglichkeit haben, den Lärmaktionsplan online einzusehen, wenden Sie sich bitte an das Amt für Bürgerdienste und Ordnung unter Telefonnummer: 07144 263 130. Dort besteht die Möglichkeit einer Einsichtnahme.

Die beschlossenen Maßnahmen sind nachfolgend ausführlich dargestellt. Auf Grundlage dieser Zusammenstellung und der Beschlussfassung des Gemeinderates werden nun beim Landratsamt als zuständige Straßenverkehrsbehörde folgende Maßnahmen beantragt.

  1. Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 km/h an der K 1611 – Ortsdurchfahrt Höpfigheim.
  2. Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 km/h an der K 1610 – Höpfigheimer Straße zwischen Murrer Straße und Karlstraße.
  3. Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 km/h, L1126 – Murrer Straße

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass alle beschlossenen Maßnahmen genehmigt und angeordnet werden. Den weiteren Verfahrensgang werden wir ortsüblich, unter anderem hier bekanntmachen.