Aktuelles aus dem Rathaus: Stadt Steinheim an der Murr

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3. Abschlag Grundsteuer und Gewerbesteuer

icon.crdate06.08.2024

Quartalsfälligkeit für das Jahr 2024 am 15.08.

3. Abschlag für das Jahr 2024 wird fällig

Am 15.08.2024 ist die Vorauszahlungsrate für das 3. Quartal 2023 der Grundsteuer fällig, ebenso wie für die Gewerbesteuer. Die Höhe der Vierteljahresrate ist aus dem zuletzt zugestellten Grundsteuerbescheid bzw. dem zuletzt zugestellten Gewerbesteuerbescheid zu ersehen.

Wir bitten um rechtzeitige Bezahlung der fälligen Raten. Bei Zahlungsverzug ist die Stadtkasse verpflichtet, die vorgeschriebenen Säumniszuschläge zu erheben. Bitte geben Sie bei der Überweisung das jeweilige Buchungszeichen an, um die Zuordnung Ihrer Zahlung zu erleichtern.
Bei Steuerpflichtigen, die der Stadt ein SEPA-Basislastschriftmandat (PDF-Dokument, 26,82 KB, 25.01.2021) (Einzugsermächtigung) erteilt haben, veranlasst die Stadtkasse die Abbuchung der fälligen Beträge zum 15.08.2024.