Gemeinderat: Stadt Steinheim an der Murr

Seitenbereiche

Gemeinderat der Stadt Steinheim an der Murr

Seit 2019 arbeiten die Stadtverwaltung Steinheim an der Murr und alle Gemeinderäte:innen mit einem Ratsinformationssystem (RIS). Aktuelle Informationen über die Arbeit des Gemeinderates, seiner Ausschüsse sowie der Ortschaftsräte Höpfigheim und Kleinbottwar werden der Öffentlichkeit im Ratsinformationssystem zum Abruf zur Verfügung gestellt. Sehr übersichtlich und stets aktuell finden Sie im RIS die Zusammensetzung der Gremien. Ebenso können Sie alle Informationen zu den Amtsträgern im Ratsinformationssystem bekommen.

Die Zusammensetzung des Steinheimer Gemeinderates für die Wahlperiode 2024 - 2029

Demokratie beginnt in der Kommune

„Die Gemeinde ist Grundlage und Glied des demokratischen Staates", so lautet § 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg. In diesem „Grundgesetz" für die Kommunen wird klar konstatiert, dass die Demokratie von unten nach oben verwirklicht werden soll. Zwei Organe sind hierfür verantwortlich: der Gemeinderat als Hauptorgan und Vertretung der Bürger und Bürgerinnen sowie der Bürgermeister als Verwaltungsorgan. Diese beiden Organe sind unabhängig voneinander und jeweils mit klaren gesetzlichen Zuständigkeiten ausgestattet. Der Gemeinderat legt dabei die Grundsätze für die Verwaltung fest und entscheidet über alle Angelegenheiten, soweit nicht der Bürgermeister dafür zuständig ist. Er überwacht ferner die Ausführung der von ihm gefassten Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von eventuellen Missständen für deren Beseitigung.

Die ehrenamtlichen Mitglieder des Steinheimer Gemeinderates wurden zu Beginn ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit und Mandatsausübung mit nachfolgender Verpflichtungsformel auf ihr Mandat verpflichtet: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Stadt Steinheim an der Murr gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern." Die Amtszeit des Gemeinderates beträgt 5 Jahre. Die Sitzungen der kommunalen Gremien sind meistens öffentlich.